Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH
Wir für die Gemeinde.
Nachhaltig.
Für die Zukunft.
Wir als gemeindeeigenes Unternehmen haben als Ziel die Wärme nachhaltig und zukunftssicher für alle Wärmekunden bereitzustellen und zu entwickeln. Derzeitig befinden wir uns in einer Übergangsphase der Neuausrichtung der Wärmeproduktion hin zu einer nachhaltigen und CO² neutralen Versorgung. Unsere Zukunft ist grün.
Energiepreisbremse
Der Bundestag hat die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Reaktion auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucher/innen sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Auch wenn die fristgerechte Umsetzung eine gewaltige Kraftanstrengung ist, so ist es unser Ziel und Anspruch, dass die Energiehilfen pünktlich bei Ihnen ankommen. Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbrauchende können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird. Sie als Endkunden der EVG erhalten eine ausgewiesene Anrechnung in der Jahresabrechnung 2024 für das abgelaufene Verbrauchsjahr 2023.
Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen
Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des − vereinfacht gesprochen − bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte). Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Damit möchte die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist möglich. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.
Entlastung erfolgt automatisch
Um von den Entlastungen für Wärme zu profitieren, müssen Sie nichts weiter tun. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen als Direktansatz in der Endabrechnung. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.
Nähere Informationen erhalten Sie beim BMWK.
Änderung Steuersatz bei der Wärmeabrechnung
Das ursprünglich vom Bundestag beschlossene vorzeitige Ende des ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz mit Ablauf des 29.02.2024 ist nicht Gegenstand des Kompromisses. Die in Art. 30 Nr. 2 vom Bundestag beschlossene Änderung des § 28 Abs. 5 und 6 UStG entfällt nach der Kompromissfassung in der hiernach neu in Art. 21 gefassten Änderung des UStG.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird also wie gesetzlich vorgesehen mit Ablauf des 31.03.2024 enden. Ab dem 01.04.2024 gilt dann für netzgebundene Gas- und Wärmelieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%.
Die wirkungsvollste Energiequelle unseres Lebens ist und bleibt die menschliche Wärme.
Ernst Ferstl
info@evg-gelbensande.de
038201/234
Heidering 8 - 18182 Gelbensande
Öffnungszeiten Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr